Rechtssicherheit
Sicher ist sicher!
Damit Ihnen nicht nachträglich unkalkulierbare Kosten enstehen, steht bei der GVO stets die Rechtssicherheit an erster Stelle.
Die GVO Personal wendet nicht nur den Manteltarifvertrag des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie den Entgeltrahmen - Entgelttarifvertrag Zeitarbeit (zwischen dem IGZ e.V. und dem DGB) an, sondern verfügt auch über eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
- Bescheid der Wiener Landesregierung
- Bescheid des Landesarbeitsamtes Baden-Würtemberg
Sämtliche Mitarbeiter sind Unfall- und Haftpflichtversichert. Die GVO Personal beschäftigt keine freiberuflichen "Scheinselbständigen" oder Mitarbeiter ohne ausreichende Arbeitsgenehmigung.
Das qualifizierte Personal sichert unseren hohen Standard und bildet die tragende Säule unseres Unternehmens.
Alle Gedanken, die wir uns zu diesem Thema gemacht haben, auf dieser Seite darzustellen, wäre zu umfangreich! Weitere, ausführlichere Informationen zum Thema Rechtssicherheit bzw. unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung entnehmen Sie bitte dem hier hinterlegten PDF Dokument!